DGUV-Prüfung in Eigenregie
Unternehmen sind nach der DGUV-Regel 113-015 (vormals BGR 237) verpflichtet, Hydraulikschläuche und Schlauchleitungen regelmäßig auf ihren sicheren Einsatz hin zu überprüfen, um Arbeitsunfälle zu vermeiden. Während der Überprüfung müssen die Maschinen freigeplant werden, sie stehen damit in dieser Zeit in der Produktion nicht zur Verfügung. Um diese Ausfälle möglichst kurz zu halten, entschied GKN, die DGUV-Prüfung in Eigenregie durchzuführen. Als befähigte Person ist Hundt im gesamten Werk für die fachkundige Überprüfung zuständig: „Da ich ständig vor Ort bin, kann ich auch auf ungeplante Maschinenstillstände reagieren und nach einem Schlauchwechsel sofort die erforderliche DGUV-Prüfung durchführen, damit wir die Maschine anschließend wieder in Betrieb nehmen dürfen.“ Auch bei geplanten Überprüfungen gewinnt der Gelenkwellenspezialist so an Flexibilität: „Wir können den Zeitpunkt für eine Überprüfung selbst wählen und spontan auf Terminänderungen reagieren“, ergänzt Hundt.