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Teilnahmebedingungen Social Media Gewinnspiele

Teilnahmebedingungen Trikotsponsoring Jugendmannschaften

Veranstalter 

Das Gewinnspiel wird von der HANSA‑FLEX AG durchgeführt und steht in keinem Zusammenhang mit Instagram oder Facebook.   

Sportvereine können sich mit Ihrer Kinder- oder Jugendmannschaft für das Trikotsponsoring 2025 bewerben und nehmen so an der Verlosung teil. Vom 01.05.2025, 19:00 Uhr bis zum 31.05.2025, 23:59 Uhr kann der Verein mit einem Video-/Reel-Post und dem Hashtag #TeamSportSupport auf Instagram und Facebook teilnehmen. Dabei muss der teilnehmende Verein HANSA‑FLEX auf Social Media folgen und seinen Beitrag mit HANSA‑FLEX AG” (Facebook) bzw. mit @hansaflex_ag (Instagram) taggen/verlinken. Die Teilnahmebedingungen sind damit angenommen. Die Teilnahme an der Aktion beinhaltet das Einverständnis, dass Bilder/Videoaufnahmen und der Name des Vereins für alle Publikationen der Unternehmensgruppe HANSA‑FLEX veröffentlicht werden können. 

Teilnahmeberechtigung 

Teilnahmeberechtigt sind Personen, die bei der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind (Inhaber des Accounts). Es werden ausschließlich Kinder- und Jugendmannschaften für die Verlosung zugelassen (Bambini bis U18). 

Ausschluss von Teilnehmern 

Pro Teilnehmer bzw. teilnehmenden Verein wird nur ein Posting/Video/Reel berücksichtigt. Bei Mehrfachteilnahme oder falschen Angaben bei der Anmeldung des Teilnehmers oder Vereins, kann er vom Gewinnspiel und insbesondere von der Gewinnverteilung ausgeschlossen werden.  

Haftungsausschluss 

Die Firma HANSA‑FLEX haftet nicht für mittelbare oder unmittelbare Schäden, die sich aus der Teilnahme an der Aktion oder der Nichterreichbarkeit des Internetservers ergeben, es sei denn, die Schäden sind auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln zurückzuführen, welches von der Firma HANSA‑FLEX zu vertreten ist. 

Verlosung 

Die Gewinner werden am 02.06.2025 anhand der meisten Likes ermittelt und durch direkte Nachricht (DM) benachrichtigt. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gewinner muss sich bis 08.06.2025 um 23:59 Uhr auf die Gewinnbenachrichtigung melden, sonst verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr. 

Gewinnbeschreibung 

Ausgelost werden Trikotsätze, welche aus Shirts, Shorts und Stutzen bestehen (für andere Sportarten ist die gängige Wettkampfkleidung zulässig), versehen mit dem Logo der HANSA‑FLEX AG. Die Farbkombinationen von Kleidung und Logo werden von HANSA‑FLEX vorgegeben. Jedem Gewinner-Verein stehen für die Beschaffung der Sportkleidung 1.000,- EUR (eintausend Euro) inkl. 19 % Mehrwertsteuer zur Verfügung. 

Gewinnabwicklung 

Für die gesamte Abwicklung und Realisierung steht den Gewinnern ein von HANSA‑FLEX ausgewählter Dienstleister zur Verfügung. Dieser wird in der Gewinnbenachrichtigung genannt. Dieser Ausrüster ist für die Gewinner verbindlich zu nutzen. Die Beschaffung über einen eigenen Ausrüster und dem nachträglichen Einreichen der Rechnung an HANSA‑FLEX ist ausgeschlossen. Sollten Waren bestellt werden, die den Maximalbetrag (inkl. Mehrwertsteuer) übersteigen, bekommt der Verein eine separate Rechnung für den Differenzbetrag. Eine Auszahlung von Differenzbeträgen ist ausgeschlossen. Die Beschaffung der Ausrüstung muss bis einschließlich 30.08.2025 abgeschlossen sein. Anfragen, die ab 01.09.2025 beim Ausrüster oder HANSA‑FLEX eingehen, sind unwirksam. 

Sonstiges 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Teilnahmebedingungen nicht berührt. HANSA‑FLEX behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel ganz oder zeitweise auszusetzen, wenn Schwierigkeiten auftreten, welche die Integrität des Gewinnspiels gefährden. 

Ausschluss des Rechtsweges 

Die Auslosung der Gewinner erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich.