Die wiederkehrende Festigkeitsprüfung muss spätestens alle 10 Jahre erfolgen. Die Prüfung wird in Form einer Flüssigkeitsdruckprobe mit mindestens dem 1,3-fachen des zulässigen Betriebsdruckes und maximal dem aufgebrachten Druck der Herstellerprüfung durchgeführt.
Innere Prüfungen müssen gemäß der BetrSichV alle 5 Jahre durchgeführt werden. Mit Hilfe des Farbeindring- oder Magnetpulververfahrens oder einer Ultraschallprüfung wird dabei die innere Wandung des Hydrospeichers auf Oberflächenrisse untersucht sowie die sicherheitsrelevante Ausrüstung überprüft.
Die äußere Sichtprüfung im Rahmen der wiederkehrenden Prüfungen sollte spätestens alle 2 Jahre erfolgen. Dabei wird die Oberflächenmembran von außen auf Risse und Beschädigungen untersucht sowie die sicherheitsrelevante Ausrüstung überprüft.
Die Überprüfung des Stickstoffdrucks an der Membranseite sollte regelmäßig, idealerweise im Vierteljahrestakt vorgenommen werden. Die Prüfung muss durch eine befähigte Person im Unternehmen oder von externen Dienstleistern durchgeführt werden.