Beschwerdeverfahren Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz §8
Grundsatzerklärung
Diese Grundsatzerklärung dient der Umsetzung der Sorgfaltspflicht gemäß § 6 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Sie enthält die Regelungen, wie die HANSA‑FLEX AG zur Achtung der Menschenrechte und Umwelt im eigenen Unternehmen und entlang der Lieferkette beitragen will.