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Allgemeine Geschäftsbedingungen der HANSA‑FLEX AG, Stand 04.06.2021

1. Allgemeines

Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 BGB (nachfolgend Kunde genannt). Bisherige Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend kurz: AGB) werden durch die nachstehenden ersetzt. Sie gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsabschlüsse. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden gelten, selbst bei Kenntnis, nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch uns.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Alle Verträge kommen mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Übergabe der Ware zustande. Änderungen in Form, Farbe, Gewicht und technischer Art bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

3. Preise, Zahlungen, Verzug

Es gelten die von uns genannten Preise zzgl. der bei Lieferung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Sie gelten ab Werk/Lager inkl. Verpackung. Mehrkosten für erbetenen Eil- oder Expressversand trägt der Kunde.
Wenn nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis bei Empfang der Ware und Rechnung ohne Abzug sofort fällig.
Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber zum Einzug angenommen. Als Tag des Zahlungseingangs gilt bei allen Zahlungsmitteln der Tag, an dem wir über den Betrag endgültig verfügen können.
Ab Verzugseintritt gelten Verzugszinsen in Höhe von 8 % über Basiszinssatz, mindestens jedoch 12 % p.a. als vereinbart.

4. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.
Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5. Eigentumsvorbehalt und Sicherungsabtretung

Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden bleiben wir Eigentümer der verkauften Sachen. Verarbeitung und Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, aber ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser Miteigentum durch Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Miteigentum des Kunden an der einheitlichen Sache in Höhe des Rechnungswertes wertanteilsmäßig auf uns übergeht.
Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verarbeiten und veräußern. Etwa daraus entstehende Forderungen und Rechte tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung bis auf unseren schriftlichen Widerruf ermächtigt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Übersteigt der Wert der abgetretenen Forderungen die Verbindlichkeiten des Kunden uns gegenüber um mehr als 10 %, wird der überschießende Betrag nach unserer voll- ständigen Befriedigung an den Kunden rückabgetreten.

6. Lieferzeit und Lieferung

Von uns genannte Lieferfristen sind unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Wir versenden ab Lager/Werk. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer bleibt vorbehalten, so weit die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden über, sobald die Ware unser Werk/Lager oder das unseres Unterlieferanten verlassen hat sowie beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, Frachtführer oder sonstige zur Ausführung der Versendung bestimmte Dritte. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

Versandart, Beförderung und Schutzmittel sind unserer Wahl überlassen. Der Versand erfolgt für Rechnung des Kunden unfrei. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrückliche Anweisung des Kunden vereinbart. Etwaige Transportbe- schädigungen und Verluste hat der Kunde sofort bei Empfang der Ware geltend zu machen und durch den Frachtführer auf dem Frachtbrief bescheinigen zu lassen.

Angemessene Teillieferungen und Teilleistungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.

Wird die von uns geschuldete Lieferung durch unvorhersehbare und von uns unverschuldete Umstände verzögert (z. B. Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Transporthindernisse, Rohmaterialmangel – auch bei unseren Vorlieferanten – sowie nicht rechtzeitige Selbstbelieferung), sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder – bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung – vom Vertrag zurückzutreten. Wird die ursprünglich verein- barte Lieferzeit um mehr als zwei Wochen überschritten, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Geraten wir mit der Lieferung bei schriftlich vereinbartem Liefertermin in Verzug, kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten, sofern nicht ausnahmsweise eine Fristset- zung entbehrlich ist. Erklärt der Kunde nicht bereits in der Fristsetzung, ob er weiter auf Erfüllung besteht oder von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen möchte und geht eine solche Erklärung auch nicht innerhalb einer weiteren Frist von 7 Tagen bei uns ein, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht des Kunden, Schadenersatz zu verlangen, richtet sich nach den Voraus- setzungen in Ziffer 8.

7. Gewährleistung

Offensichtliche Mängel hat uns der Kunde innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang schriftlich anzuzeigen, anderenfalls Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind.
Der Kunde hat selbst zu prüfen, ob sich die bei uns bestellte Ware für den von ihm beabsichtigten Verwendungszweck eignet. Ein Mangel insoweit liegt nur dann vor, wenn wir dem Kunden die Eignung schriftlich bestätigt haben.

Für Mängel der Ware leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Sind wir dazu nicht bereit oder nicht in der Lage, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten; letzteres und der Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung gelten jedoch nicht bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit. Das Recht des Kunden, Schadenersatz geltend zu machen, richtet sich nach Ziffer 8.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Ablieferung der Sache beim Kunden, es sei denn, der Kunde hat uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt, oder soweit die Pflichtverletzung von uns vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt wurde.

Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Verletzen wir nicht leistungsbezogene Pflichten gem. § 241 Abs. 2 BGB, stehen dem Kunden ein Rücktrittsrecht und Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung über die gesetzlichen Voraussetzungen hinaus nur bei vorheriger schriftlicher Mahnung und wiederholter Pflichtverletzung durch uns zu.

8. Schadensersatz, Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Wir haften nicht für Schäden, die am Liefergegenstand selbst entstanden sind und für Mangelfolgeschäden jeder Art, insbesondere entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.

Haben wir fahrlässig eine für die Erfüllung des Vertragszwecks wesentliche Pflicht verletzt, ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen, bei Vertragsabschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbaren Schäden. Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. Dies gilt auch, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

9. Schlussbestimmungen

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Geschäftssitz unserer Zweigniederlassung, die die jeweilige Lieferung ausführt.

Gerichtsstand ist, auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen, Bremen. Wir behalten uns das Recht vor, auch jedes andere Gericht anzurufen, das aufgrund des EuGVVO zuständig ist. Wir sind berechtigt, Klage auch am Geschäftssitz des Kunden zu erheben.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB nichtig sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

10. Bundesdatenschutzgesetz

Wir sind berechtigt, alle im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung erhaltenen Daten des Kunden unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes für eigene Zwecke zu speichern.

HANSA‑FLEX AG
Zum Panrepel 44
28307 Bremen
Germany


Download (PDF) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der HANSA-FLEX AG